Teilnahmebedingungen

Für das Gewinnspiel „Plätzchenform“ auf Social Media.

1. Die Gewinnspielaktion

Veranstalter des „THE LÄND Plätzchenform“ Gewinnspiels ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Staatsministerium Baden-Württemberg, Referat 23 Landesmarketing und Veranstaltungen, Richard-Wagner-Straße 15, 70184 Stuttgart (im Weiteren „Veranstalter“ oder „Staatsministerium Baden-Württemberg // Referat Landesmarketing und Veranstaltungen). Das Gewinnspiel findet ausschließlich auf dem Instagram-Kanal von THE LÄND statt. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer können vom 26.11.2025, 10:00 Uhr MEZ bis zum 27.11.2025, 10:00 Uhr MEZ am Gewinnspiel teilnehmen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nehmen teil, indem sie einen Kommentar unter dem Gewinnspiel-Post des Instagram-Kanals von THE LÄND öffentlich teilen. Der Kommentar muss zwei weitere Accounts von Freunden markieren. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer kann nur einmal gewinnen, auch wenn er/sie mit mehreren Kommentaren teilgenommen hat.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stimmen den Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels sowie den Instagram Nutzungsbedingungen mit der Einreichung ihres Kommentars zu. Unter allen Kommentaren lost der Veranstalter die Gewinnerinnen und Gewinner aus.

2. Teilnahmeberechtigte

An dem Gewinnspiel teilnehmen können alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veranstalters und anderer Unternehmen, die mit der Durchführung der Mitmachaktion betraut sind sowie deren Angehörige, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Voraussetzung für die Teilnahme ist es, dass sämtliche Angaben, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen der Gewinnspielaktion machen, der Wahrheit entsprechen. Das gilt insbesondere in Bezug auf die Personenangaben.

3. Gewinn / Gewinner-Ermittlung

Der Veranstalter lost spätestens innerhalb von sechs Werktagen nach Ablauf der Teilnahmefrist, unter allen gemäß der Teilnahmebedingungen öffentlich geteilten Kommentaren insgesamt zehn Gewinnerinnen und Gewinner aus, die jeweils drei THE LÄND-Plätzchenformen erhalten.

Die Gewinne sind nicht auf Dritte übertragbar. Die Gewinne können nicht in bar ausgezahlt werden oder gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.

4. Gewinner-Benachrichtigung 

Die Gewinnerinnen und Gewinner werden nach Beendigung des Gewinnspiels über einen „Gewinner-Auslosungs-Kommentar“ direkt vertaggt und dazu aufgefordert, sich über die Direct-Message-Funktion direkt bei THE LÄND zu melden. Die Gewinnerinnen und Gewinner müssen die Annahme des Gewinnspiels bestätigen und werden gebeten, ihre Klarnamen und ihre Postanschrift mitzuteilen. Bleibt eine Rückmeldung innerhalb von 48-Stunden seit vorbezeichneter Aufforderung aus, entfällt der Gewinn entschädigungslos und der Veranstalter wählt keine neuen Gewinnerinnen und Gewinner aus.

5. Rechte 

Der Veranstalter ist nicht verpflichtet die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bereit gestellten Inhalte auf potenzielle Verletzung der Rechte Dritter zu überprüfen. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt diese abzulehnen, wenn die Inhalte nach seiner sachgerechten Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen gute Sitten verstoßen.

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer garantiert, dass die von ihr/ihm hochgeladenen Beiträge (Kommentare) weder Rechte Dritter verletzen noch gegen geltendes Recht verstoßen. Dazu gehört, dass die Teilnehmerin/der Teilnehmer zur Abbildung aller in dem jeweils enthaltenen Beitrag enthaltenen Gegenstände, Gebäude und Personen berechtigt ist, insbesondere hinsichtlich etwaiger Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Designrechte und/oder Namensrechte aller abgebildeten, genannten oder in sonstiger Weise in die Inhalte einbezogener Dritter. Sollten Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte durch einen Beitrag oder Teile hiervon geltend machen, so stellt die Teilnehmerin/der Teilnehmer den Veranstalter von allen Ansprüchen dieser Dritten frei und zwar einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

Sofern in Beiträgen eine andere Person als die Teilnehmerin/der Teilnehmer, erkennbar ist, garantiert die Teilnehmerin/der Teilnehmer, dass diese Person damit einverstanden ist, dass der Beitrag im Internet veröffentlicht wird, d.h. öffentlich zugänglich gemacht wird. Sind in einem Beitrag mehrere Personen erkennbar, gilt das für jede einzelne der erkennbaren Personen. Sollten Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte bzw. ihrer Persönlichkeitsrechte wegen eines Beitrags geltend machen, so stellt die Teilnehmerin/der Teilnehmer den Veranstalter von allen Ansprüchen dieser Dritten frei und zwar einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

5.1  Verwendung für Berichterstattung

Ferner räumt die Teilnehmerin/der Teilnehmer dem Veranstalter mit dem Hochladen des Kommentars nicht exklusiv das Recht ein, in bearbeitbarer Form und unter Nennung des Namens und/oder Benutzernamens die Teilnehmerin/den Teilnehmer, örtlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt auf alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten beliebig häufig in allen Medien zur Berichterstattung über die Mitmachaktion zu verwenden, insbesondere in folgenden Kanälen:

6. Ausschluss 

Der Veranstalter kann Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Gewinnspielaktion ausschließen, die den Teilnahmevorgang manipulieren bzw. eine Manipulation versuchen und/oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen und/oder sonst in unfairer und/oder unlauter Weise versuchen die Aktion oder die Abwicklung der Aktion zu beeinflussen, insbesondere durch Störung der eingesetzten Software oder durch eine Bedrohung bzw. Belästigung von Mitarbeitenden des Veranstalters oder anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

7. Datenschutz 

Die Datenschutzerklärung informiert Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel und die Ihnen nach den Datenschutzgesetzen zustehenden Rechte. 

8. Support/Kontakt 

Fragen oder Anmerkungen zur Gewinnspielaktion können in den Kommentaren des entsprechenden „Gewinnspiel“-Instagram-Posts an das Community Management von THE LÄND gerichtet werden.

9. Haftung 

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen technischer Anlagen und des Service, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme entstehen können. Es sei denn, dass solche Schäden durch den Veranstalter oder dessen Erfüllungshilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die die Teilnehmerin/der Teilnehmer vertrauen darf) verursacht werden. Die Haftung für fahrlässig verursachte Schäden ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

Nicht erfasst von diesem Haftungsausschluss bzw. der Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz eines Kooperationspartners sowie sie sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung der Gewinnspielaktion ergebenden Folgen.

10. Vorbehalt

Der Veranstalter behält sich vor, die Gewinnspielaktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen oder aus sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht (mehr) gewährleistet werden kann.

11. Rechtswahl 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Rechtwahl gilt für Verbraucherinnen und Verbraucher nur insoweit, als ihnen hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, gewährt werden.

12. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.