Nutzungs-bedingungen
(Stand: 03/2025)
„Part of THE LÄND“ sowie weitere partizipative Bestandteile der Kampagne stellen eine Einladung an Unternehmen und Institutionen aus Baden-Württemberg dar, sich sichtbar mit der Kampagnenmarke des Landes Baden-Württemberg (THE LÄND) zu verbinden.
Für eine erlaubte Nutzung müssen diese Unternehmen und Institutionen entweder eine bedeutende Betriebsstätte in Baden-Württemberg unterhalten (Franchisenehmer sind ausgenommen) oder ihren Hauptsitz im Land Baden-Württemberg haben.
Die nutzenden Unternehmen und Institutionen müssen zudem für die Dauer der Nutzung:
versichern, dass sie sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischen Standards sowie gegebenenfalls selbst auferlegte Standards und Anforderungen einhalten, und
bestätigen, dass sie nicht im Register zum Schutz fairen Wettbewerbs eingetragen sind.
Die nur unter den vorstehenden Punkten erlaubte Nutzung der partizipativen Kampagnenbestandteile (beispielsweise wie in der Toolbox enthalten) (nachfolgend: Materialien) erfolgt unentgeltlich und unterliegt den folgenden weiteren Bedingungen.
Das jeweilige Unternehmen (nachfolgend: Nutzer) darf die Materialien nur in der vorgegebenen Form, widerruflich und nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nutzen. Das Land Baden-Württemberg übernimmt keine Rechtsberatung und trägt daher für die rechtliche Zulässigkeit von Werbemaßnahmen des Nutzers mit diesen Materialien keine Verantwortung. Der Nutzer hat daher sicherzustellen, dass die durch ihn erfolgte Nutzung der Materialien weder Rechte Dritter verletzt noch sonst gegen geltendes Recht, insbesondere gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts und anderer spezieller Werberechts- oder Immaterialgütergesetze, verstößt. Der Nutzer muss also insbesondere selbst prüfen, ob es irreführend ist, wenn die von ihm beworbene Ware oder Dienstleistung mit „Part of THE LÄND“ und/oder den Materialien beworben wird. Sollten Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte gegen das Land Baden-Württemberg geltend machen, die auf einer gesetzwidrigen Nutzung der Materialien durch den Nutzer beruhen, wird der Nutzer das Land Baden-Württemberg von diesen Ansprüchen freistellen. Die angebotenen Materialien stellen ausdrücklich kein Qualitätsmerkmal oder Prüfsiegel dar, das vom Land Baden-Württemberg überprüft oder verliehen wird. Für die Nutzung und den Bestand der Materialien wird keine Gewähr übernommen. Das Land Baden-Württemberg behält es sich jederzeit vor, die Nutzung der Dachmarke und/oder der weiteren Materialien (auch vorübergehend) zu ändern oder einzustellen oder zu untersagen, insbesondere wenn sie in einer Weise erfolgt, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Rechtsordnung verstößt oder die Interessen des Landes Baden-Württemberg verletzt. Der Nutzer darf die Materialien schließlich nur zu eigenen Marketingzwecken nutzen und nicht im Zusammenhang mit politischen Inhalten. Eine Unterlizenzierung oder entgeltliche Weitergabe bearbeiteter oder unbearbeiteter Kampagnenbestandteile ist ausdrücklich nicht zulässig.
Die Dachmarke THE LÄND ist eine für das Land Baden-Württemberg registrierte Unionsmarke. Umfang und Beschränkungen der Registrierung können beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) zur Unionsmarke EM 018584268 eingesehen oder über folgenden Link des Deutschen Patent- und Markenamtes abgerufen werden:
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/registerHABM?AKZ=018584268
Vor der Nutzung der Dachmarke empfiehlt das Staatsministerium eine rechtliche Abklärung. Mit der unentgeltlichen Gestattung, die Dachmarke im Rahmen der Materialien zu nutzen, werden keine Rechte an der Registrierung eingeräumt.