Teilnahme-bedingungen

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel zum Tag der deutschen Einheit

1. Die Gewinnspielaktion

Veranstalter des Gewinnspiels zum Tag der deutschen Einheit ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Staatsministerium Baden-Württemberg, Referat 23 Landesmarketing und Veranstaltungen, Richard-Wagner-Straße 15, 70184 Stuttgart (im Weiteren „Veranstalter“ oder „Staatsministerium Baden-Württemberg / Referat Landesmarketing und Veranstaltungen“). Das Gewinnspiel findet ausschließlich beim Bürgerfest zum Tag der deutschen Einheit 2026 in Bremen statt.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer können am 03. Oktober 2026 am Stand von Baden-Württemberg an dem Gewinnspiel teilnehmen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nehmen teil, indem sie eine vor Ort ausgegebene Postkarte ausfüllen und in die dafür vorgesehene Box einwerfen. Alle Felder auf der Postkarte müssen ausgefüllt werden. Dazu gehört der Vor- sowie der Nachname, die Adresse, bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ortsnamen, eine aktuelle E-Mail-Adresse und eine gültige Telefonnummer. Alle Angaben müssen von dem Teilnehmer/der Teilnehmerin selbst sein.

Unter allen eingeworfenen Postkarten lost der Veranstalter den Gewinner/die Gewinnerin aus.

2. Teilnahmeberechtigte

Am Gewinnspiel teilnehmen können alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veranstalters und anderer Unternehmen, die mit der Durchführung der Mitmachaktion betraut sind sowie deren Angehörige, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Voraussetzung für die Teilnahme ist es, dass sämtliche Angaben, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen der Gewinnspielaktion machen, der Wahrheit entsprechen. Das gilt insbesondere in Bezug auf die Angaben zur Person.

3. Gewinn / Gewinner-Ermittlung

Der Veranstalter lost nach dem 03. Oktober 2026, unter allen gemäß den Teilnahmebedingungen eingeworfenen Postkarten einen Gewinner/eine Gewinnerin aus, der/die eine der 15 Robotic Flowers erhält.

Außerdem lost der Veranstalter unter denselben Bedingungen zwölf Trostpreisgewinner und -gewinnerinnen aus, die eine THE LÄND Tasse erhalten.

Die Gewinne sind nicht auf Dritte übertragbar. Die Gewinne können nicht in bar ausbezahlt werden oder gegen einen anderen Preis eingetauscht werden.

4. Gewinner-Benachrichtigung 

Die Gewinnerinnen und Gewinner werden spätestens vier Wochen nach Beendigung des Gewinnspiels per Mail über ihren Gewinn benachrichtigt. Der Gewinn wird auf postalischem Weg ab Ende November 2026 zugestellt.

5. Ausschluss 

Der Veranstalter kann Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Gewinnspielaktion ausschließen, die den Teilnahmevorgang manipulieren bzw. eine Manipulation versuchen und/oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen und/oder sonst in unfairer und/oder unlauterer Weise versuchen die Aktion oder die Abwicklung der Aktion zu beeinflussen, insbesondere durch Störung der Verlosung oder durch eine Bedrohung bzw. Belästigung von Mitarbeitenden des Veranstalters oder anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

6. Datenschutz 

Die Datenschutzerklärung informiert Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel und die Ihnen nach den Datenschutzgesetzen zustehenden Rechte.

7. Support/Kontakt 

Fragen oder Anmerkungen zur Gewinnspielaktion können an kontakt@thelaend.de gerichtet werden.

8. Haftung 

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen technischer Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme entstehen können. Es sei denn, dass solche Schäden durch den Veranstalter oder dessen Erfüllungshilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die die Teilnehmerin/der Teilnehmer vertrauen darf) verursacht werden. Die Haftung für fahrlässig verursachte Schäden ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

Nicht erfasst von diesem Haftungsausschluss bzw. der Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz eines Kooperationspartners sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung der Gewinnspielaktion ergebenden Folgen.

9. Vorbehalt

Der Veranstalter behält sich vor, die Gewinnspielaktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen oder aus sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht (mehr) gewährleistet werden kann.

10. Rechtswahl 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Rechtwahl gilt für Verbraucherinnen und Verbraucher nur insoweit, als ihnen hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, gewährt werden.

11. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.